Die Regierung der Republik Tadschikistan hat am 27. Februar
2009 den Beschluss (Nr. 122) "Über die Ausstellung und Erteilung der
Einreisevisen der Republik Tadschikistan für die Bürger der ausländischen
Staaten und staatenlosen Personen" verabschiedet. Demnach werden den
Staatsbürgern von 80 Ländernder Welt in vereinfachter Art und Weise das
Einreisevisum ausgestellt (Siehe die Liste). Entsprechend dem oben erwähnten Beschluss haben neben anderen EU-Staatsbürger
auch die Staatsangehörige der Bundesrepublik
Deutschland die Möglichkeit, nach vereinfachtem Verfahren das
Einreisevisum nach Tadschikistan erteilt zu bekommen, ohne Vorlegung einer
Einladung der tadschikischen Seite.
Für die Reise nach Tadschikistan wird das Einreisevisum für
einen bestimmten Zeitraum erteilt. Deshalb ist es wichtig, auf dem Visumantrag,
die genauen Ein- bzw. Ausreisetagen vorzumerken. Das erteilte Visum hat nur für
den vom Konsularbeamten im Visasticker gezeigten Zeitraum gültig. Das Visum wird in der Konsularabteilung der tadschikischen
Botschaft in Berlin ausgestellt und auf Ihrem Reisepass angeklebt bzw.
angeheftet. Daher ist die Zusendung des Originalreisepasses obligatorisch. Das
Visum kann entweder persönlich bei der Botschaft beantragt oder postialisch
abgewickelt werden. Die für die Erteilung eines Visums notwendigen Papiere können
Sie per Post an die Botschaft Tadschikistan schicken. Es wird jedoch empfohlen,
die Papiere am Besten als Einschreibebrief an die Botschaft zu senden. Die
Erteilung eines Visums erfolgt innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt des
Posteingangs. Diese verlä#ngert sich in der Regel Für eine rechtzeitige Bearbeitung des Visumantrags sind folgende
Unterlagen erforderlich:
Visumantrag in doppelter Ausführung jeweils mit einem
Lichtbild versehen;
Der Reisepass + Kopie der ersten Seite mit den Personalangaben
und Photo;
Ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über die
Überweisung der Konsulargebühren oder ein entsprechender Scheck oder Ausdruck
der Online-Banking.
Einen ausreichend frankierten Rückumschlag für
Übergabeeinschreibebrief (ca. 3,50 €) (*Siehe unten)
Die Visumanträge finden Sie weiter unten zum Ausdrucken. Füllen
Sie bitte die Visumanträge eigenhändig in Blockschrift aus und unterschreiben
Sie. Anträge sind jeweils mit einem Lichtbild zu versehen.
Achtung:
Die Konsularabteilung übernimmt keine Postgebühren. Denjenigen,
die außerhalb von Deutschland ein Visum auf dem Postweg beantragen, wird
empfohlen, deutsche Briefmarken zu verwenden oder die Portokosten mit
Konsulargebühren zu überweisen. Geben Sie bitte bei der Überweisung unter
„Verwendungszweck" folgendes an: Visagebühren (evt. Portokosten) für Hr/Fr.
_________Bitte beachten Sie, dass Überweisungen aus dem Ausland in der Regel mit
zusätzlichen Bankgebühren verbunden sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank
vor Ort.
Die Konsularabteilung akzeptiret grundsäzlich nicht die
internationale Briefmarken, da sie ohnehin für die Zusendung eines Briefes unter
1 Euro verwendet werden. Eine Zusendung der Reisepapiere mit den internationalen
Briefmarken ins Ausland ist daher nicht möglich. Überweisen Sie am besten die
Portokosten zusammen mit Visagebühren und zeigen Sie das im Verwendunszweck.