1. Allgemeines
2. Beantragung eines
Visums in der Botschaft Tadschikistan
3. TOURISTENVISUM
4. Einreise in die Republik
Tadschikistan
5. Registrierung/Anmeldung bei den Behörden des
Innenministeriums
6. Freizügigkeit der ausländischen Touristen auf dem
Territorium Tadschikistan
7. Währung
8. Ausreise aus Tadschikistan
1. Allgemeines Für die Einreise in die Republik Tadschikistan sind ein gültiger
Reisepass und ein Visum der Republik Tadschikistan erforderlich. Das Letztere
wird von den konsularischen Vertretungen der Republik Tadschikistan in Ausland
erteilt. Das Visum bestimmt die Dauer Ihres Aufenthaltes in Tadschikistan und
kann bei Bedarf durch die zuständigen Behörden wie die Abteilung für
Konsularangelegenheiten des Außenministeriums der Republik Tadschikistan in
Duschanbe verlängert werden. Eine willkürliche Korrektur der Aufenthaltsdauer,
sowie eine selbständige Eintragung von Kindern in das Visum sind unzulässig und
führen zur Geldstrafe und Ausweisung aus dem Land. Um die Unstimmigkeiten zu
vermeiden wird dringend geraten, das erteilte Visum nach Erhalt auf die
Richtigkeit der Personen- und Reisedaten zu prüfen. Es wird drauf hingewiesen,
dass die Botschaft keine Haftung für Schäden übernimmt, die sich aus evtl.
Fehlern ergeben. Bei der Einreise nach Tadschikistan durch andere Länder
erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Auslandsvertretungen des
Durchreisestaaten.Transitvisum für die Durchreise mit der
Eisenbahn/dem PKW werden bei der Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.
Falls ein Aufenthalt in Tadschikistan vorgesehen ist, ist ein Touristen-,
Privat- oder Geschäftsvisum erforderlich. Bei der Beantragung von
einmaligen Geschäfts-, Dienst- und Privatvisa
sind grundsätzlich keine Einladungen aus Tadschikistan
erforderlich. Das gilt jedoch für
Staatsangehörigen von 80 Länder und auch solche, die mit Tadschikistan
entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben.
Es werden Visa folgender
Kategorien ausgestellt:
I.
Geschäftsvisum
II. Touristenvisum*
II. Besucher- bzw. Privatvisum
IV. Transitvisum
V.
Arbeitsvisum
VI. Dienst- und Diplomatenvisum
Achtung: Laut einer internen Verordnung werden überwiesene und auf das
Konto der Konsularabteilung eingegangenen Gebühren nicht erstattet. Daher weisen
wir Ihnen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich die entsprechende Informationen
über die konsularischen Dienstleistungen, Gebühren, Bearbeitungsgebühren,
insbesondere Visagebühren sorgfältig durchlesen, bevor Sie diese auf das Konto
der Konsularabteilung überweisen. Anfrage zur Rückerstattung der eingezahlten
Gebühren werden nicht bearbeitet!
2. Beantragung eines Visums in der Botschaft
Tadschikistan
Für die Reise nach
Tadschikistan wird das Einreisevisum für einen bestimmten Zeitraum erteilt.
Dieses Visum wird in der Konsularabteilung der tadschikischen Botschaft in
Berlin ausgestellt. Das Visum kann entweder persönlich bei der Botschaft
beantragt werden. Sie können auch Ihre Papiere per Post an die Botschaft
Tadschikistan schicken. Wir würden Ihnen empfehlen, am besten die Papiere
zusammen mit ihrem Reisepass per Einschreibebrief an die Botschaft zu senden.
Die Erteilung eines Visums erfolgt innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt des
Posteingangs. Für eine rechtzeitige Bearbeitung des Visumantrags sind folgende
Unterlagen erforderlich:
Visumantrag in doppelter Ausführung jeweils mit einem
Lichtbild versehen;
Der Originalreisepass und die Kopie der ersten Seite (bzw. die
Seite mit Personalien und das Lichbild);
Ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über die
Überweisung der Konsulargebühren oder ein entsprechender Scheck oder Ausdruck
der Online-Banking;
Einen ausreichend frankierten Rückumschlag für
Übergabeeinschreibebrief (ca. 3,50 €).
Die Visumanträge finden Sie auf unsere Internetseite
unter der Rubrik „Visumsantrag" in verschiedenen Sprachen zum Ausdrucken.
Füllen Sie bitte die Visumanträge eigenhändig in Blockschrift aus und
unterschreiben Sie. Auf jeden Antrag gehört ein Lichtbild. Wenn Sie ein Visum
per Post beantragen, dann müssen Sie den Papieren einen ausreichend frankierten
Rückumschlag beilegen. Die Konsularabteilung übernimmt keine Postgebühren.
Denjenigen, die außerhalb von Deutschland ein Visum auf dem Postweg beantragen,
wird empfohlen, deutsche Briefmarken zu verwenden oder die Portokosten zusammen mit
Konsulargebühren zu überweisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es
keine internationale Briefmarken geschickt werden sollen, da diese Marken in den
Filialen der Deutschen Post nicht akzeptiert werden. Fragen Sie bei den Postfilialen nach anderen möglichkeiten (wie z.B Internetporto). Geben Sie bitte bei der
Überweisung unter „Verwendungszweck" folgendes an: Visagebühren (evt.
Portokosten) für Hr/Fr. _________. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen aus
dem Ausland in der Regel mit zusätzlichen Bankgebühren verbunden sind.
Diese sollen vom Absender übernommen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank vor Ort.
3. Touristenvisum Laut der Verordnung Nr. 122 der
tadschikischen Regierung vom 27. Februar 2009 wird ab dem 1. April 2009 Touristenvisum für die Dauer von 30 Tagen ausgestellt. Ein mit einem
Touristenvisum eingereister Ausländer bedarf keiner Anmeldung/Registrierung bei
den Innenbehörden der Republik Tadschikistan (OWIR). Ein Touristenvisum kostet 25 US$ (wird nach dem aktuellen Tageskurs in Euro umgerechnet, an dem der Antrag gestellt wird.) Wichtige Voraussetzung für die Erteilung eines Touristenvisums ist nebst anderen im Punkt 2 (siehe oben) erwähnten Unterlagen eine persönliche Einladung eines Touristenunternehmens bzw. Reisebüros aus Tadschikistan, in der Ihre Reise als Tourist bestätigt wird). Ist die Einladung nicht vorhanden, wird ein Privatvisum ausgestellt.
4. Einreise in die Republik
Tadschikistan Grenz- und Zollkontrolle. Nach der Ankunft in den internationalen Flughäfen Tadschikistans werden Sie
zunächst einer Grenzkontrolle unterzogen, bei dem man ein gültiger Pass mit dem
Visum der Republik Tadschikistan vorlegen soll. Man wird eine Migrationskarte
zum Ausfüllen ausgehändigt, die man unbedingt bis zur Ausreise bewahren soll. Bei der Einreise in die Republik Tadschikistan wird im Paß ein
Vermerk (Stempel) der Grenzstelle mit dem Einreisedatum angebracht.
Beachten
Sie bitte, dass die Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen (Rauschgift), Gift- und
starkwirkenden Stoffen, seltenen Flora- und Faunaarten in die Republik Tadschikistan ohne vorherige Anmeldung bei den entsprechenden Behörden grundsätzlich verboten ist. Für den
Transport von Haustieren sind Dokumente für das Tier und ein tierärztliches
Attest mit der Übersetzung ins Tadschikische oder ins Englische
erforderlich.
4. Registrierung/Anmeldung bei den Behörden des
Innenministeriums
Ein mit einem
Touristenvisum eingereister Ausländer bedarf keiner Anmeldung/Registrierung bei
den Innenbehörden der Republik Tadschikistan (OWIR). Für einen Aufenthalt über
30 Tagen mit einem Touristenvisum oder einer anderen Visumskategorie ist eine Registrierung innerhalb von
72 Stunden bei den OWIR erforderlich. Fragen Sie am Flughafen nach den
zuständigen Innenbehörden ihres Aufenthaltsortes.
In Hotels, die zur
Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen sind, können Pässe der dort
wohnenden ausländischen Gäste registriert werden, unabhängig von dem Reiseziel
und der Aufenthaltsdauer in der Republik Tadschikistan. Informationen darüber,
ob das Hotel zur Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen ist, bekommen
Sie in der Rezeption des Hotels.
Die Pässe der Staatsfunktionäre und
Öffentlichkeitspersonen aus dem Ausland, derer Familienmitglieder, der
Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen und Konsulaten sowie internationaler
Organisationen können im Bedarfsfall bei Anrede der einladenden Firma in dem
Konsulardepartment des Außenministeriums der Republik Tadschikistan registriert
werden. In diesem Fall werden sie von der Registrierung bei den Behörden des
Innenministeriums befreit.
5. Freizügigkeit der ausländischen Touristen auf
dem Territorium der Republik Tadschikistan
Ausländische Touristen mit einem gültigen Reisepaß und
entsprechenden Aufenthaltstiteln dürfen sich innerhalb Tadschikistan freizügig
bewegen. Ausnhame machen jedoch die Grenzregionen. Beim Betreten dieser
Distrikten ist eine Anmeldung bei den Innenbehörden notwendig. Für eine Reise in
die Autonome Region Bergbadachschan (auch bezeichnet als GBAO) bedürfen die Ausländer eine sogenannte
"Sondergenehmigung für Bergbadachschan". Diese darf zusammen mit dem
Visum beantragt werden und ist umsonst. Um die Genehmigung erteilt zu bekommen, geben Sie im Punkt 21 des Visumsantrags an, dass es einen Aufenthalt in Bergbadachschan geplant ist.
6. Währung
Seit 2000 hat
die Republik Tadschikistan ihre eigene Währung – Somoni. Die Ein- und Ausfuhr
von Devisen ist nicht eingeschränkt, sie sollen aber unbedingt am Zollamt bei
der Ankunft deklariert werden. Die Höhe der ausgeführten Summe darf die in der
Deklaration angegebene Summe nicht übersteigen. Die bevorzugten Hauptwährungen
sind US-Dollar und Euro. Das Geld kann in Hotels und in speziellen
Wechselstellen, die es in den Städten genügend gibt, umgetauscht werden. Es
empfiehlt sich, Devisen in kleineren Mengen zu wechseln und die Belege
aufzuheben, um sie bei der Ausreise, falls erwünscht, vorzulegen. Um mögliche
Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird es abgeraten, das Geld auf Märkten und bei
den Unbekannten zu wechseln, die einen besseren Wechselkurs anbieten. Illegale
Devisengeschäfte werden strafrechtlich verfolgt. Die Ausfuhr von Somoniin großer
Menge ist offiziell nicht erlaubt, deshalb wird es empfohlen, vor der Ausreise
den Rest gegen Devisen umzutauschen. In größeren Hotels, einigen Restaurants,
Banken und Geschäften kann die Zahlung durch Kreditkarten erfolgen. Es wird
empfohlen, die abgezogenen Summen zu
überprüfen.
7. Ausreise aus
Tadschikistan Bei der Ausreise aus der Republik
Tadschikistan werden praktisch dieselben Formalitäten getan, wie bei der
Einreise. Die Zolldeklaration, die sie beim Betreten der Zollkontrolle zu
erhalten, vollständig ausfüllen und abgeben. Bei der Pass- und Grenzkontrolle
wird das Visum geprüft und der Stempel über die Ausreise aus der Republik
Tadschikistan gestellt. Achtung! Wenn in Ihrem Pass kein
Registrierungsvermerk (wie oben im Punkt 1.3 beschrieben) vorhanden ist, so
können die Vertreter der Behörden des Innenministeriums eine Geldstrafe
einziehen, deshalb empfehlen wir Ihnen, sofort nach Ankunft allen Anordnungen
bzgl. der Registrierung Ihres Passes
nachzukommen. Wir wünschen Ihnen eine
gute Reise und einen angenehmen Aufenthalt in der Republik Tadschikistan!