In der Republik Tadschikistan wurden günstige Bedingungen für die Heranziehung ausländischer Investitionen, Unterstützung der Marktstrukturen und für die Entwicklung des Kommerz-, Finanz- und Banksystems geschaffen.
Es wurden große Schritte zur Vertiefung wirtschaftlicher Reformen, zum Wiederaufbau der Nationalwirtschaft, zur Befestigung und Entwicklung internationaler Beziehungen und zur tiefen Integration in die Weltwirtschaft gemacht.
Es fand die Liberalisierung von Außenhandel, Preisbestimmung und Devisengeschäften statt. Es funktionieren die universelle Waren- und Rohstoffbörse und der Devisenmarkt. Zur Zeit werden Vorbereitungen für den Eintritt der Republik in die Welthandelsorganisation (WTO) durchgeführt.
Die Gesetze der Republik Tadschikistan „Über ausländische Investitionen in der Republik Tadschikistan“, „Über außenwirtschaftliche Aktivitäten“, „Über Aktiengesellschaften“, „Über Konzessionen“ schützen Rechte und Interessen von ausländischen Investoren, schaffen eine stabile rechtliche Basis für die kommerzielle Tätigkeit und fördern die Teilnahme von ausländischen Investoren an der Privatisierung von Objekten der Nationalwirtschaft auf gleicher Grundlage mit den Staatsangehörigen der Republik Tadschikistan.
Ausländischen Investoren und Unternehmen mit ausländischen Investitionen ist das Recht eingeräumt, alle den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Tadschikistan entsprechenden Aktivitäten zu vollziehen, Einkommen zu reinvestieren und den Boden einschließlich Pacht zu nutzen.
Darüber hinaus, haben sie das Recht, die Preise auf ihre Herstellungsproduktion, den Absatz der Produktion und Produktionszusteller selbständig zu bestimmen, sowie Aktien und andere Wertpapiere zu erwerben. Sie sind berechtigt, die Naturschätze der Wirtschaftszone Republik Tadschikistan zu erkunden, zu gewinnen und auszubeuten. Die Gesetze der Republik Tadschikistan schützen ausländische Investoren und Unternehmen mit ausländischen Investitionen vor Verstaatlichung, Beschlagnahme und anderen Zwangsmaßnahmen.
Die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen wird in der Republik Tadschikistan mit Mehrwertsteuer mit Nullsatz belegt (mit Ausnahme von Ausfuhr in die Länder, in denen gleiche Versteuerungsmechanismen gegenüber der Republik Tadschikistan keine Anwendung finden).
Bei der Reinvestierung genießen die ausländischen Investoren in vollem Umfang den rechtlichen Schutz, Garantien und Privilegien, die in den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Tadschikistan verankert sind.
Falls die Gesetze der Republik Tadschikistan in der Zukunft zur Erhöhung der steuerlichen Belastung von ausländischen Investoren und Unternehmen mit ausländischen Investitionen führen, dann gelten für sie innerhalb von nächsten 10 Jahren noch die Gesetze, die zum Moment der Unternehmensregistrierung angewandt wurden.
Die von der Regierung der Republik Tadschikistan durchgeführten Maßnahmen geben die Möglichkeit der weitgehenden Heranziehung ausländischer Investoren in unterschiedliche Branchen der Nationalwirtschaft.
Die neuen Steuergesetz- und Zollgesetzbücher, die im Jahr 2004 in Kraft getreten sind, sehen die Befreiung von Mehrwertsteuer und Zoll auf produktionstechnische Geräte und Zubehör vor, die von den Unternehmen mit ausländischen Investitionen für die Ausstattung des Unternehmens in die Republik Tadschikistan gebracht werden.
Gemäß dem Steuergesetzbuch wird den entstehenden Unternehmen mit ausländischen Investitionen, die materielle Waren produzieren (mit Ausnahme von Unternehmen, die sich auf der Gewinnung und Nutzung von Naturressourcen spezialisieren) steuerliche Privilegien (die Befreiung von Einnahmesteuer) von 2 bis 5 Jahren ab dem Moment des buchmäßig ausgewiesenen Gewinns gewährt, unter der Voraussetzung, dass der bezahlte Anteil ausländischer Investoren in der Grundausstattung 30% übersteigt und der Umfang ausländischer Investitionen zwischen 100 Tausend US Dollar und 5 Mio. US Dollar beträgt.
Angesichts der stabilen Entwicklung der Wirtschaftsbranchen des Landes, werden in der letzten Zeit in der Republik Tadschikistan bestimmte Maßnahmen durchgeführt, die das Investitionsklima der Republik Tadschikistan verbessern sollen. Angesichts der fortschreitenden Entwicklung der Energie- und Industriebranche und mit dem Ziel, günstige Bedingungen für ausländische Investoren zu schaffen, wurden durch das Gesetz der Republik Tadschikistan Nr. 114 „Über die Eintragung von Änderungen und Ergänzungen in das Steuergesetzbuch der Republik Tadschikistan“ vom 26. Dezember 2005 eine Reihe von Ergänzungen und Änderungen in das Steuergesetzbuch der Republik Tadschikistan eingetragen. Gemäß diesem Gesetz wurde das Steuergesetzbuch durch die Kapitel 49 und 50 ergänzt, in Rahmen deren eine vergünstigte Versteuerung für den Bau von Wasserkraftwerken und für die bestehenden Unternehmen, die sich auf vollständiger Verarbeitung von Baumwollfaser zum Endprodukt (von Baumwollgarn bis hin zu Baumwollartikeln) spezialisieren, gilt.
Zum Zwecke der Baubeschleunigung von Objekten, welche die Entwicklung von Tourismus sowie vollständige Verarbeitung von Baumwollfaser zum Endprodukt fördern, wurde die Anordnung der Regierung der Republik Tadschikistan Nr. 80 vom 15. Februar 2006 „Über Terminverschiebung bei der Steuerzahlung im Zusammenhang mit dem Bau von Objekten in der Stadt Duschanbe“ verabschiedet.
Zur Zeit wird über das Gesetz der Republik Tadschikistan „Über Investitionen“ abgestimmt, das auf die Aktivierung, Förderung und staatliche Unterstützung von Investitionen sowie auf die Gewährleistung von einer stabilen Rechtsgrundlage und Rechtschutzgarantien für Investoren auf dem Territorium der Republik Tadschikistan ausgerichtet ist.
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