Botschaft der Republik Tadschikistan in der Bundesrepublik Deutschland
   
  Visaantrag
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Inhalt  
Einreisebestimmungen
"Visumsantrag" (auf Deutsch)
"Анкета барои гирифтани виза " (бо забони точикй)
"Визовая анкета " (на русском языке)
"Visa application form" (in English)

Liste der ausländischen Staaten, deren Bürger auf das Erhalten der Visen für die Republik Tadschikistab in der vereinfachten Ordnung berechtigt sind

   
 
Einreisebestimmungen

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Die Regierung der Republik Tadschikistan hat am 27. Februar 2009 den Beschluss Nr. 122 "Über die Ausstellung und Erteilung der Einreisevisen der Republik Tadschikistan für die Bürger der ausländischen Staaten und staatenlosen Personen" angenommen. Demnach werden die Staatsbürger von 80 Ländern in vereinfachter Art und Weise Visum ausgestellt (Siehe die Liste).

Entsprechend dem oben erwähnten Beschluss haben unter anderem auch die Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Recht, nach vereinfachtem Verfahren das Einreisevisum nach Tadschikistan ohne eine Einladung der tadschikischen Seite zu bekommen.

Für die Reise nach Tadschikistan wird das Einreisevisum für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Dieses Visum wird in der Konsularabteilung der tadschikischen Botschaft in Berlin ausgestellt. Das Visum kann entweder persönlich bei der Botschaft beantragt werden. Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten. Sie können auch Ihre Papiere per Post an die Botschaft Tadschikistan schicken. Wir würden Ihnen empfehlen, am besten die Papiere zusammen mit ihrem Reisepass per Einschreibebrief an die Botschaft zu senden. 

Die Erteilung eines Visums erfolgt innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt des Posteingangs. Für eine rechtzeitige Bearbeitung des Visumantrags sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Visumantrag in doppelter Ausführung jeweils mit einem Lichtbild versehen;
  • Der Reisepass + Kopie der ersten Seite mit dem Photo;
  • Ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über die Überweisung der Konsulargebühren oder ein entsprechender Scheck oder Ausdruck der Online-Banking.
  • Einen ausreichend frankierten Rückumschlag für Übergabeeinschreibebrief (ca. 3,50 €)

Die Visumanträge finden Sie auf unsere Internetseite unter der Rubrik „Visumsantrag" in verschiedenen Sprachen zum Ausdrucken.

Füllen Sie bitte die Visumanträge eigenhändig in Blockschrift aus und unterschreiben Sie. Auf jeden Antrag gehört ein Lichtbild.

Wenn Sie ein Visum per Post beantragen, dann müssen Sie den Papieren einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen. Die Konsularabteilung übernimmt keine Postgebühren. Denjenigen, die außerhalb von Deutschland ein Visum auf dem Postweg beantragen, wird empfohlen, deutsche Briefmarken zu verwenden oder die Portokosten mit Konsulargebühren zu überweisen.

Geben Sie bitte bei der Überweisung unter „Verwendungszweck" folgendes an: Visagebühren (evt. Portokosten) für Hr/Fr. _________

Bitte beachten Sie, dass Überweisungen aus dem Ausland in der Regel mit zusätzlichen Bankgebühren verbunden sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank vor Ort.

 

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